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Ihr Suchbegriff lautet: Consul Konsul Konsulat - Titelbeitrag:
Consul Konsul Konsulat [latine.] Consul |
Das höchste Amt im "cursus honorum"
"Zusammenrufer" <des Senats>; die beiden höchsten republikanischen Beamten (bis 449 "praetores"). Von der Volksversammlung ("comitia centuriata") gewählt, seit 367 v.Chr. auch Plebeier. Aufgaben: a) Berufung von Senat und Comitien; b) Kommando im Krieg ("imperium"). Zeichen der Würde: "toga praetexta", "sella curulis" und 12 lictores (fasces). > Ämterlaufbahn.
Ein "consul designatus" ist gewählt, hat aber sein Amt noch nicht angetreten;
Ein "consul suffectus" ist "nachgewählt", falls innerhalb des Amtsjahres (durch Tod oder Abdankung) ein Nachfolger benötigt wird. Anders in der Kaiserzeit (s.u.)
Das Mindestalter für das Konsulat betrug 43Jahre. Die Amtsdauer 1 Jahr (Annuität). Es wurden zwei Amtsträger gewählt (Kollegialität). Erst nach dem Konsulat konnte man Censor werden.
Bis 367 waren nur Patrizier als Konsuln wählbar; seitdem sollte einer der beiden ein Plebeier sein.
Seit 342 waren auch zwei plebeische Konsuln wählbar, was sich allerdings erst 172 realisierte.
Die Wahl erfolgte in den Comitia centuriata, seit Sulla jeweils im Juli für das Folgejahr. Bis zu seinem Amtsantritt hieß der bereits gewählte, aber noch nicht amtierenden Konsul "consul designatus". Der Amtsantritt erfolgte seit 153 v.Chr. am 1. Januar. Vorher schwankt der Termin zwischen dem 13.September und dem 1. Mai.
Ein "consul suffectus" wurde nachgewählt, wenn einer der beiden Konsuln starb oder abdankte.
Ein "consul sine collega" entsprach nicht der Verfassung, kam aber vor: Pompeius 52 v.Chr., Caesar 45 v.Chr.
Während des Decemvirats gab es keine Konsuln; 444-367 wurden die Konsuln 51 Mal durch "tribuni militum consulari" potestate ersetzt.
375 - 371gabe es angeblich eine Vakanz (solitudo magistratuum)
Eine Wiederholung des Konsulats war anfangs gestattet. Ab 342 sollte eine zehnjähriges Intervall dazwischentreten. Ein vollständiges Verbot ließ sich später in der Realität nicht durchsetzen
Insignien:
12 Liktoren mit fasces und (außerhalb des pomeriums) mit Beil
Die Obliegenheiten waren die des Königs (Heerführung, Gerichtsbarkeit) außer den sakralen Aufgaben, die der rex sacrorum wahrnahm. Jeder Konsul führte im Wechsel einen Monat als "consul maior" die Amtsgeschäfte. Dazu gehörten
Einberufung und Leitung von Senat und Volksversammlung.
Verwaltung der Finanzen, wobei Ausgaben durch die Quästoren gegengezeichnet werden mussten.
Überwachung der Ausführung von Gesetzen und des SCC.
Das Erlassen von Edicten
Ernennung von weiteren Jahresbeamten (magistri und curatores der Tempel).
Durchführung der vom Senat beschlossenen religiösen Maßnahmen (procuratio prodigiorum, indictio feriarum, edicere supplicationes) und die Leitung der ludi publici.
Rechtsprechung, wobei allerdings
Kapitalverbrechen an den Senat oder durch Provocatio an die Volksversammlung verwiesen werden konnten
In Zivilprozessen seit 367 die Einführung der Prätur Erleichterung schaffte.
Imperium militiae: Jeder Konsul kommandierte zwei Legionen und socii.
Über auswärtige Einsätze einigten sich die Konsuln (durch comparatio oder sortitio).
Ansonsten wechselte der Oberbefehl jeden Tag.
Konsuln durften (Kriegserklärungen ausgenommen) Bündnisse und Verträge schließen. Friedensverträge bedurften der nachträglichen Ratifizierung durch den Senat.
Nach Abschluss seiner Amtsperiode übernimmt der ehemalige Konsul (consularis, proconsul) seit Sulla die Verwaltung einer Provinz. Nach der Lex Pompeia aus dem Jahr 52 nach einem Intervall von fünf Jahren.
Verkürzung der Amtszeit (bereits unter Caesar und Augustus). Der letzte private Jahreskonsul war Faustus Cornelius Sulla 52 n.Chr. Das Jahr wurde in (unregelmäßige) "nundin(i)a" zerlegt.
Bis 13 v. Chr. blieben die Jahreskonsuln die Regel,
Nach 2 n.Chr. sind Jahreskonsuln die Ausnahme.
Die (eponymen) Anfangskonsuln eines Jahres nannte man "consules ordinarii", die später folgenden "consules suffecti".
Seit Nero ernennt der Kaiser die Konsuln. Die Befugnisse der Konsuln fallen weitgehend an den Kaiser. Seit Diocletian und Constantin nur noch ein Ehrenamt, das oft vom Kaiser selbst übernommen wird.
Mit der Reichsteilung 395 wird jeweils ein Consul für den Westen und ein Consul für den Osten eingesetzt.